Für Alteigentümer wird die Flächenauswahl im Rahmen des begünstigten Erwerbs erleichtert. Die bisherige Vorschrift, nach der bei erzieltem Einvernehmen mit dem Pächter Alteigentümer Flächen nur in einem Umkreis von 50 km ihres originären Eigentums begünstigten kaufen können, wird gestrichen. Das Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende Änderung seiner Arbeitsanweisung an die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) vorgenommen und damit einen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA), des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände aufgegriffen.
Ziel ist es, den Interessenausgleich zwischen anspruchsberechtigten Alteigentümern und Pächtern mit Erwerbsberechtigungen nach den Privatisierungsgrundsätzen stärker zu fördern. Die 50-km-Umkreisgrenze galt im Ausnahmefall, wenn sich berechtigter Alteigentümer und Pächter geeinigt hatten. Im Regelfall soll das originäre Alteigentum oder Flächen in einem Umkreis von 20 km erworben werden. Bei dieser Vorgabe bleibt es. Die AfA begrüßte die Anpassung, die darüber hinaus weitere Detailänderungen vorsieht, um die Flächenauswahl der Alteigentümer zu erleichtern.
Interessenausgleich gelingt
Die AfA wertet die nunmehr beschlossenen Änderungen als Erfolg der Bemühungen der Verbände, die Verbesserung des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen durch Alteigentümer auch in der Praxis umzusetzen. Dies gelinge in den meisten Fällen durch einen Interessenausgleich zwischen anspruchsberechtigten Alteigentümern und Pächtern, betonte die Arbeitsgemeinschaft.
Die BVVG hatte Ende Oktober von den 2 745 bei ihr eingegangenen Anträgen von Alteigentümern 1 040 abgearbeitet und mit 658 Verträgen 14 882 ha landwirtschaftliche Fläche begünstigt verkauft. Die BVVG geht davon aus, den Alteigentümererwerb im Wesentlichen bis Ende 2014 abschließen zu können. Den Bedarf dafür schätzt sie auf insgesamt rund 55 000 ha. (AgE)