Für eine Lockerung der Restriktionen beim Alteigentümererwerb sprechen sich der Deutsche Bauernverband (DBV), die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände und die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) aus. Ihrer Auffassung nach sollen Alteigentümer künftig auch Flächen begünstigt erwerben können, die außerhalb des ortsnahen Bereichs ihrer früheren Eigentumsflächen liegen. Voraussetzung soll sein, dass eine einvernehmliche Verständigung mit dem aktuellen Pächter der Flächen nachgewiesen werden kann und Direkterwerbsansprüche des Pächters dem nicht entgegenstehen. Den Verbänden zufolge stehen mittlerweile in vielen Fällen originäre Alteigentumsflächen infolge der bereits vollzogenen Privatisierung von BVVG-Flächen für einen begünstigten Erwerb nicht mehr zur Verfügung. Gleichzeitig gebe es nicht wenige landwirtschaftliche Betriebe, die nach Realisierung eigener Ansprüche noch über weitere BVVG-Pachtflächen verfügten und im Interesse der Stabilität ihrer Betriebe an der weiteren Sicherung der Bewirtschaftungsmöglichkeit dieser Flächen ein großes Interesse hätten.
Aufeinander zugehen
DBV, AfA und Grundbesitzerverbände appellieren an Pächter und Alteigentümer, zur Realisierung des Vorschlags und zum gegenseitigen Vorteil „vertrauensvoll aufeinander zuzugehen“. Rein fiskalische Interessen des Bundes dürften diesem Ansatz nicht entgegenstehen. Der Bund solle vielmehr über den vorgeschlagenen Weg einen Ausgleich zwischen Alteigentümern und Pächtern befördern. Das Bundesfinanzministerium wird gebeten, die Arbeitsanleitung der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) zum Verkauf landwirtschaftlicher Flächen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) entsprechend anzupassen. Dazu wollen die Verbände kurzfristig ein Gespräch mit dem Finanzressort führen. AgE