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Folgart wiederholt Kritik am Verbot aktueller Milchpreisvergleiche

Seine Kritik am kartellrechtlichen Verbot aktueller Milchpreisvergleiche hat der Milchpräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Folgart, bekräftigt. Einschränkungen bei Vergleichen von aktuellen molkereibezogenen Milchpreisen seien ein Informationsverlust für die Milchbauern, beklagte Folgart vergangene Woche beim DBV-Fachauschuss Milch in Berlin.

Lesezeit: 2 Minuten

Seine Kritik am kartellrechtlichen Verbot aktueller Milchpreisvergleiche hat der Milchpräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Folgart, bekräftigt. Einschränkungen bei Vergleichen von aktuellen molkereibezogenen Milchpreisen seien ein Informationsverlust für die Milchbauern, beklagte Folgart vergangene Woche beim DBV-Fachauschuss Milch in Berlin. Es sei wichtig, dass die Milchbauern in ihrer Position in der Lebenskette Milch gestärkt würden.


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Verhandlungsstärke erhielten die Milcherzeuger unter anderem durch aktuelle Preisinformationen, betonte Folgart. Die Vorstellungen des Bundeskartellamts von den positiven Wirkungen eines „Geheimwettbewerbes“ würden vom DBV-Fachausschuss Milch nicht geteilt, berichtete der Bauernverband.


Das Bundeskartellamt hatte in einem Fallbericht von Ende Juni, der auf Anfrage der Agrarmarkt Informations-GmbH (AMI) erstellt wurde, klargemacht, dass Marktinformationssysteme gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen könnten, wenn sie die Ungewissheit über das Marktgeschehen verringerten oder beseitigten und dadurch tatsächlich oder möglicherweise zu einer spürbaren Wettbewerbsbeschränkung führten. Nach der Entscheidung der Bonner Wettbewerbshüter dürfen keine aktuellen Milchauszahlungspreise einzelner Molkereien mehr veröffentlicht werden. Entsprechende Angaben müssen wenigstens sechs Monate alt sein.


Auch eine gesonderte Ausweisung der molkereispezifischen Zu- und Abschläge ist untersagt, da durch sie laut Kartellamt Vertrags- bzw. Satzungsbestandteile offengelegt werden könnten. Darüber hinaus ist eine Veröffentlichung aktueller Rohmilchpreise, die nicht einzelnen Molkereien zuzuordnen sind, nur dann erlaubt, wenn sie ausreichend aggreggiert wurden. (AgE)



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