In Frankreich deutet alles darauf hin, dass an dem bestehenden Anbauverbot der Bt-Maislinie MON810 vorerst nicht gerüttelt wird. Der Ende 2008 eingesetzte "Hohe Rat für Biotechnologie" (HCB) hat soeben seine Stellungnahme vorgelegt, um die ihn die Regierung gebeten hatte. Ohne sich dezidiert gegen eine Anbaugenehmigung der gentechnisch veränderten (GV) Maislinie von Monsanto auszusprechen, verweist der Wissenschaftsausschuss des HCB lediglich auf Probleme hinsichtlich der statistischen Auswertung bestehender Angaben zum Thema und schließt sich damit der Meinung der französischen Behörde für Nahrungsmittelsicherheit (AFSSA) an.
Dennoch könne nach den bisherigen Analysen davon ausgegangen werden, dass der GV-Mais MON810 keine größeren negativen Auswirkungen auf die Umwelt habe. Ebenso wenig bestehe eine gesundheitliche Gefahr, zumal bekannt sei, dass die Maissorte den Mykotoxingehalt senken könne, erklärte der Wissenschaftsausschuss des Hohen Rates.
Gegen eine Aufhebung des Anbauverbots von Bt-Mais der Linie MON810 votierte hingegen der Wirtschafts-, Ethik- und Sozialausschuss des HCB. Nach Ansicht von 14 der insgesamt 26 Mitglieder würde eine Aufhebung des geltenden Anbauverbots für MON810 mehr Nach- als Vorteile mit sich bringen. Falls es dennoch zu einem derartigen Schritt komme, sollten strenge Bedingungen und flankierende Maßnahmen beschlossen werden.