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Futtermittelnovelle trifft weitgehend auf Zustimmung

Der Bundesrat hat die geplanten Änderungen der EU-Bestimmungen zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Futtermitteln begrüßt. Die Länderkammer bescheinigt dem Vorschlag der Europäischen Kommission, zu Vereinfachung und Modernisierung der derzeit geltenden Vorschriften beizutragen.

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Der Bundesrat hat die geplanten Änderungen der EU-Bestimmungen zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Futtermitteln begrüßt. Die Länderkammer bescheinigt dem Vorschlag der Europäischen Kommission, zu Vereinfachung und Modernisierung der derzeit geltenden Vorschriften beizutragen. Brüssel will unter anderem die im Jahr 2002 eingeführte offene Futtermitteldeklaration aufgeben, wonach die Hersteller von Mischfuttermitteln den Anteil der verwendeten Ausgangsstoffe mit einer Marge von 15 % nach oben und unten angeben müssen. Stattdessen soll es künftig genügen, die Zutaten in absteigender Gewichtsreihenfolge aufzulisten. Auf Anfrage sollen die Futtermittelhersteller aber weiter grundsätzlich verpflichtet sein, die Gewichtsanteile der Ausgangserzeugnisse mitzuteilen. Der Bundesrat sieht durch den dabei anzuwendenden Toleranzbereich von 15 % nach oben und unten den Herstellerinteressen ausreichend Rechnung getragen. Allerdings lehnen die Bundesländer ein zusätzliches Auskunftsverweigerungsrecht ab. Gemäß dem Verordnungsvorschlag sollen Hersteller die Anfrage ablehnen können, wenn sie durch die Herausgabe der Information ihr Recht auf geistiges Eigentum verletzt sehen. Ferner befürchtet der Bundesrat, dass durch die verpflichtende Angabe eines kostenfreien Kundentelefons kleinen und mittleren Unternehmen unverhältnismäßige Belastungen aufgebürdet würden; vorgeschlagen wird stattdessen, diese Dienstleistung auf freiwilliger Basis zu gestalten. Während die Erstellung eines Gemeinschaftskatalogs für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse ausdrücklich befürwortet wird, sehen die Ländervertreter noch zu viele Kennzeichnungsvorschriften beim Inverkehrbringen solcher Primärprodukte. Auch für Nebenprodukte aus der Lebensmittelerzeugung mit hohem Wassergehalt wie Bierhefe oder Zuckerrübenpressschnitzel empfiehlt der Bundesrat Ausnahmeregelungen, weil ansonsten der Handel mit solchen Produkten erheblich erschwert würde oder zum Erliegen käme. Darüber hinaus rät die Länderkammer, auf verpflichtende Angaben zu Rohprotein und Rohfasern bei Grün- und Raufutter zu verzichten.

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