Sein Ministerium brachte vergangene Woche mit einem neuen Referentenentwurf die UGB-Verbändeanhörung auf den Weg, die vom 17. bis 19. Juni in einem dreitägigen Marathon in Berlin stattfinden soll. Für die Landwirtschaft wichtig sind vor allem der erste bis dritte Teil des UGB, in denen es um das vorhabenbezogene Umweltrecht, Wasserwirtschaft und Naturschutz geht. Reizthemen sind seit Vorlage eines ersten Referentenentwurfes hier unter anderem ein ursprünglich vom Umweltministerium angestrebter Gewässerrandstreifen von 10 m, der nun offenbar auf 5 m reduziert werden soll, sowie befürchtete Erschwernisse für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen. Hier waren erst im vergangenen Jahr Erleichterungen für Rinder- und Kälberställe im Sinne der Landwirtschaft erreicht worden. Das Ministerium versichert nun im Vorfeld der Anhörung, neue Genehmigungspflichten seien nicht geplant, erklärt aber gleichzeitig, davon unberührt blieben Anpassungen an neue Entwicklungen wie beispielsweise ein verstärktes Aufkommen selbständiger Biogasanlagen. Zu den innerhalb der Ressorts noch strittigen Punkten gehört im UGB I denn auch insbesondere die Ausgestaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
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