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Gebote für Milchquoten gut überdenken

Der Antragsschluss naht, aber trotzdem sollten sich potenzielle Käufer nicht aus der Ruhe bringen lassen. Das ist die Empfehlung von Betriebswirten mit Blick auf den Verkaufstermin für Milchquoten am 3. November. Annahmeschluss für Kauf- und Verkaufsanträge ist zu diesem Termin der 1. Oktober.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Antragsschluss naht, aber trotzdem sollten sich potenzielle Käufer nicht aus der Ruhe bringen lassen. Das ist die Empfehlung von Betriebswirten mit Blick auf den Verkaufstermin für Milchquoten am 3. November. Annahmeschluss für Kauf- und Verkaufsanträge ist zu diesem Termin der 1. Oktober. Die jetzt zum Verkauf stehenden Referenzmengen können noch für das laufende Garantiemengenjahr 2008/09 und damit für insgesamt sieben Jahre genutzt werden. So errechnet sich ein Abschreibungssatz von gut 14 % pro Jahr. Wer für 28 Cent/kg kauft, muss mit einer Abschreibung von 4 Cent/kg pro Jahr kalkulieren, bei 35 Cent/kg sind es schon 5 Cent/kg. Berater warnen davor, solche Belastungen auf sich zu nehmen, wenn es nicht unbedingt nötig ist. Die bisherigen Verkaufstermine des laufenden Quotenjahres im April und im Juli endeten für das Übertragungsgebiet der alten Bundesländer mit Gleichgewichtspreisen von 32 Cent/kg bzw. 34 Cent/kg. Angesichts der Diskussion um die Abschaffung der Saldierungsmöglichkeiten wird zum Teil erwartet bzw. befürchtet, dass die Quotenpreise noch einmal anziehen könnten. Das wäre rein ökonomisch nicht zu rechtfertigen. Denn selbst wenn der Bundesrat im November die Aussetzung oder Abschaffung der Molkereisaldierung beschließen sollte, bliebe der Kern der Verrechnungsregelung, die Bundessaldierung, zunächst bestehen. Daran kann nur auf europäischer Ebene etwas geändert werden. Insofern ist Panik nicht angebracht, zumal auch noch die Quotenanhebung um 2 % zum 1. April dieses Jahres ins Haus steht. Aller Voraussicht nach wird es eine lineare Zuteilung für alle deutschen Milcherzeuger geben. Und schließlich ich noch genug Zeit, um die Milchanlieferung anzupassen, wenn zurzeit oberhalb der "erlaubten" Linie produziert wird. Das Quotenjahr ist erst zur Hälfte vorbei!


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Wirklich angewiesen auf zusätzliche Referenzmengen sind nur Betriebe, die mithilfe von Fördergeldern aufstocken wollen und dafür eine höhere Referenzmenge nachweisen müssen, als sie jetzt haben \- oder aber die Bauern, die systematisch weit überliefern und für das laufende Jahr tatsächlich sehr hohe Strafabgaben fürchten. Für viele Milcherzeuger, die potenzielle Käufer sind, dürfte die richtige Devise lauten: Bei diesem Termin gar nicht erst mitmachen. Alternativ könnte man einen sehr moderaten Preis bieten. Dann besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass die Antragsgebühr in Höhe von 60 Euro und die Kosten für die notwendige Bankbürgschaft vergeblich investiert wurden, weil das Preisniveau doch höher war als erwartet. Die nüchternen Kalkulationen der Betriebswirte fallen nicht immer auf fruchtbaren Boden. Fast bei jedem Termin gibt es auch Landwirte, die wegen zu hoher Gebote vom verkauf ausgeschlossen werden.


Anselm Richard, Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe

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