Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Agrarpaket der Bundesregierung Pauschalierung

News

Geflügelpest-Welle: R+V zählt bisher über 250 Schadenfälle

Von der aktuellen Welle der Vogelgrippe sind bisher so viele Geflügelproduzenten betroffen wie noch nie. Die R+V Versicherung zählte seit Beginn der jüngsten Geflügelpest im November 2016 bis jetzt bundesweit mehr als 250 Schadenfälle.

Lesezeit: 2 Minuten

Von der aktuellen Welle der Vogelgrippe sind bisher so viele Geflügelproduzenten betroffen wie noch nie. Die R+V Versicherung, die mit etwa 75 Prozent Marktanteil der größte landwirtschaftliche Tierversicherer Deutschlands ist, zählte seit Beginn der jüngsten Geflügelpest im November 2016 bis jetzt bundesweit mehr als 250 Schadenfälle. Das sind etwa drei Mal so viele wie in den bisher größten Wellen der Aviären Influenza in den Jahren 2008/2009 und 2014/2015. Die Schäden pro Betrieb liegen oft im hohen fünfstelligen Bereich.

 

„Viele Geflügelbetriebe sind jedoch nicht ausreichend versichert“, weiß R+V-Agrar-Experte Albert Ziegler. Erfahrungsgemäß besitzen nur etwa 30 Prozent der Eierproduzenten und knapp 60 Prozent der Geflügelmäster eine entsprechende Ertragsschadenversicherung. Zwar zahlen die Tierseuchenkassen der Länder den direkt betroffenen Landwirten eine Entschädigung für getötete und verendete Tiere, jedoch nicht für Folgekosten wie etwa für die notwendige Desinfektion des Betriebes.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Betriebe in Sperr- und Beobachtungsgebieten besonders betroffen


Ganz besonders wichtig wird eine solche Ertragsschadenversicherung, wenn ein Geflügelbetrieb nicht selbst von der Geflügelpest betroffen ist, allerdings ein Hof in unmittelbarer Nähe. Um einen Betrieb mit infizierten Vögeln wird standardmäßig im Umkreis von mindestens drei Kilometern ein Sperrgebiet und mindestens zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. In diesen Gebieten gibt es ein zeitlich befristetes Vermarktungsverbot beziehungsweise sogar ein Transportverbot für Tiere und Eier.

 

Diese Maßnahme hat oft erhebliche finanzielle Einbußen für die Geflügelproduzenten zur Folge, auch wenn die eigenen Tiere überhaupt nicht mit dem hochansteckenden Virus infiziert sind. Das Problem für die Betriebe in den betroffenen Gebieten: Die Zeitdauer der Maßnahmen beginnt mit jedem neuen Geflügelpest-Fall in einem bestehenden Sperr- oder Beobachtungsgebiet von vorn.

 

„Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb von einer Sperre betroffen ist, weil in seiner Nähe ein Fall von Geflügelpest nachgewiesen wurde, ist um ein Vielfaches höher, als die Gefahr, direkt von der Seuche betroffen zu sein“, betont R+V-Experte Albert Ziegler. Eine entsprechende Versicherung deckt finanzielle Einbußen durch die Betriebsunterbrechung für diese Landwirte ab und sichert so oft deren wirtschaftliche Existenz.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.