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Geplante Steuervereinfachungen nützen auch den Bauern

Die von Union und FDP geplanten Vereinfachungen im Steuerrecht kommen laut DBV auch der Landwirtschaft zugute. Sowohl Nebenerwerbslandwirte als auch landwirtschaftliche Arbeitnehmer könnten die vorgesehene Anhebung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 920 Euro auf 1 000 Euro nutzen, teilte der Bauernverband mit.

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Die von Union und FDP geplanten Vereinfachungen im Steuerrecht kommen laut DBV auch der Landwirtschaft zugute. Sowohl Nebenerwerbslandwirte als auch landwirtschaftliche Arbeitnehmer könnten die vorgesehene Anhebung der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 920 Euro auf 1 000 Euro nutzen, teilte der Bauernverband mit. Familien würden durch den in Aussicht gestellten Verzicht auf die Einkünfteprüfung volljähriger Kinder beim Kindergeld und bei der vereinfachten Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten entlastet. Daneben enthalte das Paket Vorschläge zur Besteuerung der Forstwirtschaft, die Vereinfachungen für Kalamitätsnutzungen möglich machten.


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Allerdings halten es die Steuerexperten des DBV nicht für ausgeschlossen, dass unter dem Deckmantel der Steuervereinfachung auch Steuerverschärfungen bei Gewinnermittlungspauschalen für kleine Forstbetriebe vorgenommen werden sollen. Der Bauernverband will deshalb auf die genaue Ausgestaltung der Vorschläge achten und sich gegen Verschärfungen zur Wehr setzen. Als sinnvoll wertet der DBV die vorgesehene Verlängerung der Steuererklärungsfristen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch Anpassung an die für Gewerbebetriebe geltende Frist. Gleichzeitig vermisst der Verband jedoch Vorschläge zur Vereinfachung von Investitionen.


Hintergrund: Der DBV hatte einen Vorschlag zur Neugestaltung von § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) entwickelt. Ziel soll es sein, dass künftige Investitionen nicht mehr aufwendig und detailliert nach der voraussichtlichen Planung benannt werden müssen, sondern dass nach betrieblicher Notwendigkeit in der konkreten Lebenslage investiert werden kann. Damit würde dem DBV zufolge nicht im höheren Maße, sondern nur einfacher und flexibler gefördert, so dass keine steuerlichen Mindereinnahmen zu erwarten seien.

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