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Geplante Steuervereinfachungen reichen noch nicht aus

Eine detaillierte Bewertung der Vorschläge der Bundesregierung zur Steuervereinfachung durch den DBV hat ergeben, dass die vorgesehenen Maßnahmen bei Weitem noch nicht ausreichen, um spürbare Entlastungen für die Bauern zu erzielen. Zwar sei die lange geforderte Anpassung der Steuererklärungsfristen für Land- und Forstwirte vorgesehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine detaillierte Bewertung der Vorschläge der Bundesregierung zur Steuervereinfachung durch den DBV hat ergeben, dass die vorgesehenen Maßnahmen bei Weitem noch nicht ausreichen, um spürbare Entlastungen für die Bauern zu erzielen.


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Zwar sei die lange geforderte Anpassung der Steuererklärungsfristen für Land- und Forstwirte vorgesehen. Aber schon für die Forstwirtschaft stehen einer sinnvollen Erleichterung vier verschärfte Regelungen gegenüber, schreibt der DBV in einer Stellungnahme. Besonders die Vorschläge für den Bauernwald stellten keinen Beitrag zur Steuervereinfachung, sondern eine reine Steuerverschärfung dar. Hier sollen Betriebsausgabenpauschalen um bis zu 75 % abgesenkt werden.


 


Um tatsächlich Steuervereinfachung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zu erreichen, schlägt der DBV eine Flexibilisierung bei § 7g EStG vor. So sollte für steuerbegünstigte Anschaffungen, die in der Zukunft liegen, die Angabe der Investitionssumme ausreichend sein. Damit ließen sich Investitionen besser an die betrieblichen Notwendigkeiten anpassen. Daneben fordert der Verband den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft entsprechend der Anpassung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro festzusetzen.


 


Mitte Mai findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum Steuervereinfachungsgesetz statt, zu welcher der DBV als Sachverständiger geladen ist. (ad)

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