Da die EU die Milchquoten nun stufenweise anhebt und die Interventionsmengen und -preise absenkt, ist die deutsche Milchquotenverordnung nicht mehr zeitgemäß. Der DBV fordert daher die Bundesregierung auf, darin alle engen und für die Betriebe hinderlichen Beschränkungen zu streichen.
Die Milchquotenverordnung sehe z.B. eine Reihe von Fristen vor, innerhalb derer der Milcherzeuger eine übernommene Quote nicht an Dritte übertragen kann (Bindungsfristen, z. B. bei der Übernahme eines Betriebes) und sich in einer bestimmten Weise verhalten muss (Auflagen bzw. Verhaltenspflichten, wie z. B. eine Weiterbewirtschaftungspflicht bei einer Betriebszusammenführung bzw. besondere Regelungen für Gesellschaften). Ein Streichen der Fristen und Auflagen würde den deutschen Milcherzeugern helfen, mit der noch bestehenden Quotenregelung zu leben.
Abschließend fordert der DBV, die zwei verbliebenen Quotengebiete Ost und West zu einem gemeinsamen zusammenzulegen. Dagegen hatten sich die ostdeutschen Bundesländer Ende April erfolgreich bei der Agrarministerkonferenz in Plön gewehrt.