Die Tierrechtsorganisation SOKO Tierschutz behauptet in einer Pressemitteilung, es gebe in Deutschland Schlachthöfe, die sich auf die Verarbeitung von alten und kranken Kühen spezialisiert hätten, die die „normalen“ Schlachthöfe nicht verarbeiten wollen.
So gebe es ein Netzwerk von Unternehmen, das "downer"-Tiere aus der Milchindustrie aufkaufe. Zwei solcher Schlachtbetriebe samt involvierter Viehhändler habe man heimlich mit Kameras beobachtet, so der Verein. Auf den Videos sei zu sehen, wie kranke Tiere per Seilwinde gezogen, per Gabelstapler umher geschleift, geschlagen und mit Elektroschockern getrieben würden.
Das Fleisch werde an einen polnischen Fleischkonzern, eine bayerische Fleischfirma und an Metzgereien der Umgebung verkauft, heißt es weiter. In der Branche spricht man laut SOKO Tierschutz von Industriefleisch oder dem Fleisch "blauer Kühe". Es lande in Wurst, Burgern, Kebab und verarbeiteten Produkten.
In diesem Zusammenhang kritisieren die Tierrechtler, dass deutsche Milchkühe schon nach fünf Jahren ausgebrannt seien und erlöst werden müssten. „Da sowohl die Notschlachtung als auch der Abdecker Geld kosten, wird man kreativ und transportiert die Tiere quer durch Deutschland zu den nur Insidern bekannten Schlachthöfen“, so der Verein weiter.
SOKO Tierschutz hat nach eigener Aussage Strafanzeige gegen die Beteiligten erstattet. Allerdings seien die Behörden Teil des Problems, da keine Kontrollen stattfänden oder vorher angemeldet würde. Zudem seien die Betriebe mit den Überwachern per Du.
Ministerium übergibt Fall der Staatsanwaltschaft
Am Dienstag hat auch das niedersächsische Agrarministerium von dem Fall erfahren und nach Anhörung der Vorwürfe die Polizei informiert. Konkret geht es um einen namentlich bekannten Schlachtbetrieb im Landkreis Osnabrück, dem gravierende Verstöße gegen das Tierschutz- sowie das Fleischhygienerecht vorgeworfen werden.
Laut dem Ministerium ist auch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftsstrafsachen in Oldenburg eingeschaltet. Der Hinweisgeber wurde aufgefordert, die angekündigten Beweismittel unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft ist nun Herrin des Verfahrens.
Das ML hat mit dem zuständigen Landkreis und der Staatsanwaltschaft Oldenburg weitere Maßnahmen abgestimmt:
- So hat der Landkreis Osnabrück umgehend jegliche Schlachtung untersagt.
- Grundsätzlich sind bei allen Schlachtungen nebenberuflich für den Landkreis tätige Tierärzte vor Ort und kontrollieren. Die von diesen gezeigten Fällen betroffenen nebenberuflich für den Landkreis Osnabrück tätigen Tierärzte werden nicht mehr eingesetzt, auch nicht in anderen Schlachthöfen.
- Das ML wird die Maßnahmen der zuständigen Behörden - die des Landkreises, des LAVES und der zuständigen Staatsanwaltschaft - weiterhin intensiv unterstützend begleiten.