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Greenpeace darf Gen-Milch sagen

Die Umweltorganisation Greenpeace darf die Milch der Molkerei Müller weiter als Gen-Milch bezeichnen, unabhängig davon, ob die Kühe gentechnisch verändertes Futter bekommen haben oder nicht. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden und ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom März 2008 bestätigt. Geklagt hatte Theo Müller.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Umweltorganisation Greenpeace darf die Milch der Molkerei Müller weiter als Gen-Milch bezeichnen, unabhängig davon, ob die Kühe gentechnisch verändertes Futter bekommen haben oder nicht. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden und ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom März 2008 bestätigt. Geklagt hatte Theo Müller. Die Richter argumentierten, Greenpeace könne sich auf den Schutz durch die Meinungsfreiheit berufen. Die Bezeichnung "Gen-Milch" ließe nicht automatisch den Rückschluss zu, dass die Milch selbst gentechnisch verändert sei. Vielmehr müsse der Zusammenhang berücksichtigt werden, in dem Greenpeace die Formulierung verwendet hatte. Der Begriff sei als Schlagwort zulässig. Greenpeace habe bei allen Aktionen 2004 zum Ausdruck gebracht, dass sich der Protest gegen die Verwendung von gentechnisch veränderten Futtermitteln (GVO-Mais) richte. Müller wollte die Bezeichnung als "unwahre Tatsachenbehauptung" verbieten lassen, da sie geschäftsschädigend sei. In der Verfassungsbeschwerde hatte Müller unter anderem eine Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit gerügt.

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