Die verbesserten steuerlichen Regelungen für Land- und Forstwirte sind unter Dach und Fach. Wie erwartet stimmte der Bundesrat am vergangenen Freitag dem bereits vom Bundestag beschlossenen Steueränderungsgesetz 2015 zu.
Damit werden ab dem kommenden Jahr das Funktionsbenennungserfordernis und die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht nach § 7g Einkommensteuergesetz für kleine und mittlere Betriebe gestrichen. Darunter fällt auch ein Großteil der Betriebe im grünen Sektor. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Neuregelung bereits als wichtigen Schritt in die richtige Richtung begrüßt, mit dem die Liquidität in den Betrieben verbessert werden könne.