Mit der Umstellung ab 4. Oktober auf die neuen Formeln zur Berechnung von Muskelfleischanteil und Teilstückgewichten sind bei der AutoFOM-Klassifizierung zum Teil beträchtliche Unterschiede bei der Bewertung der Schlachtschweine festzustellen. Dies kann zu deutlichen Erlösunterschieden führen, warnt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV). Bis heute seien die offensichtlich technisch bedingten Abweichungen nicht beseitigt. Erst auf Drängen des Berufsstandes hätten die Schlachtbetriebe die rückwirkende Einbehaltung von einem Teil des Auszahlungspreises zurückgenommen.
Abweichende Messergebnisse, unabhängig von den verwendeten Abrechnungsmasken, führten unterm Strich zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Landwirten, aber auch zwischen Schlachtunternehmen. DBV-Vizepräsident Franz-Josef Möllers fordert daher mit allem Nachdruck, die derzeit bestehenden Unterschiede zwischen den AutoFOM-Klassifizierungsgeräten so schnell wie möglich zu beseitigen, sonst drohe ein massiver Vertrauensverlust in die Klassifizierung von Schlachtschweinen. Möllers fordert in diesem Zusammenhang, die für Landwirte kaum nachvollziehbaren Abrechnungsmasken erneut auf den Prüfstand zu stellen. Ziel müsse die wertgerechte Bezahlung eines Schlachtschweines sein, jedoch mit deutlich einfacheren Preismasken.
Das Geschehen macht seiner Meinung nach deutlich, wie wichtig die Einführung der vom Berufsstand geforderten „Black Box“ ist. Landwirten rät Möllers, vor der Vermarktung der Schweine Beratungsorganisationen zu konsultieren oder die Kontrolle der Schlachtabrechnungen vom DBV vornehmen zu lassen. (ad)
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