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Grünes Licht für Neuzulassung von MON810

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrem am 30. Juni veröffentlichten Gutachten den gentechnisch veränderten Mais MON810 erneut für Mensch, Tier und Umwelt als unbedenklich eingestuft.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrem am 30. Juni veröffentlichten Gutachten den gentechnisch veränderten Mais MON810 erneut für Mensch, Tier und Umwelt als unbedenklich eingestuft. Nicht-Zielorganismen wie Insekten und Regenwürmer seien nicht gefährdet, zitiert das Portal des Bundesforschungsministeriums, biosicherheit.de, aus dem Gutachten. Im Vergleich zu herkömmlichen Maispflanzen gebe es keine erhöhte Toxizität und keine veränderte Lebens- und Futtermittelqualität. Von MON810-Mais gehe auch keine erhöhte Allergiegefahr aus. Da dieser Mais keine höhere Vermehrungs- oder Überlebensfähigkeit aufweise, seien negative Umweltauswirkungen durch eine unkontrollierte Verbreitung nicht größer als bei konventionellem Mais. Dennoch würde die EFSA bestimmte Maßnahmen empfehlen, um Schmetterlingspopulationen zusätzlich zu schützen und der Entstehung von resistenten Schädlingen entgegenzuwirken.


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Laut der EU-Behörde steht damit einer erneuten Zulassung aus wissenschaftlicher Sicht nichts entgegen. Ähnlich urteilte bereits im November 2008 die zuständige Zulassungsbehörde in Spanien, deren Bericht in das EFSA-Gutachten eingeflossen ist. Die Entscheidung darüber liegt nun bei EU-Ministerrat und EU-Kommission.


Die wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA bezieht sich auf verschiedene Neuzulassungsanträge des Herstellerunternehmens Monsanto für die Nutzung von gentechnisch verändertem Bt-Mais MON810 als Lebens- und Futtermittel sowie für den Anbau. Eine Neuzulassung wurde nach Gentechnikrecht erforderlich, nachdem die Vermarktungsgenehmigung im April 2007 ausgelaufen war. MON810 wurde 1998 nach den damals geltenden Rechtsvorschriften zugelassen. Spätestens nach zehn Jahren muss für gentechnisch veränderte Pflanzen oder GVO-Lebensmittel ein Wiederzulassungsantrag gestellt werden. Sie müssen erneut eine Sicherheitsbewertung durchlaufen, bei der neue wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden müssen. Grundlage für eine Neu-Zulassung sind die aktuellen, von allen Mitgliedsstaaten beschlossenen EU-Rechtsvorschriften. MON810 ist die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die in Europa angebaut wird.

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