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Tricksereien der Investoren

Grunderwerbsteuergesetz: Share-Deals auf landwirtschaftliche Flächen vermeiden

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies fordert weitere Anpassungen des Grunderwerbsteuergesetzes, damit Investoren die Grunderwerbsteuerpflicht nicht länger mit Share-Deals umgehen können.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Grunderwerbsteuergesetz sieht vor, dass mindestens 3,5 % vom erworbenen Grundstückswert abgeführt werden müssen. Die Höhe des zu entrichtenden Prozentsatzes ist Ländersache. Aktuell liegt der Grunderwerbsteuersatz in Deutschland zwischen 3,5 % und 6,5 %, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies (CDU).

Durch Anteilskäufe, sogenannte Share-Deals, könne die Grunderwerbsteuerpflicht aber umgangen werden. Die Grunderwerbsteuerpflicht wird erst dann ausgelöst, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 95% der Anteile an einem Unternehmen auf neue Gesellschafter übertragen werden. "Auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt sind diese Share-Deal-Praktiken immer häufiger zu beobachten. Besonders außerlandwirtschaftliche Investoren nutzen dieses Steuerschlupfloch, um Ackerland zu erwerben", so Thies.

Mit dem aktuellen Entwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes will die Bundesregierung die Umgehung der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals erschweren. Hierin ist eine Absenkung der Auslöseschwelle von bisher 95 % auf 90 % vorgesehen. Zudem soll die Haltefrist von derzeit 5 auf 10 Jahre verlängert werden.

Thies, der auch Berichterstatter für Steuern und Finanzen im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, ist, geht der Entwurf nicht weit genug: "Um Steuerumgehungen im Agrarsektor mittels Share Deals wirksam zu bekämpfen, sind schärfere Bestimmungen notwendig. Daher sollte für Anteilskäufe von landwirtschaftlichen Flächen eine gesonderte Auslöseschwelle von 75 % eingeführt werden. Zudem ist es unbedingt notwendig, dass die doppelt anfallende Grunderwerbsteuer bei einem Zwischenerwerb durch ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechtes abgeschafft wird. Diese Doppelsteuer erhöht den Kaufpreis für den erwerbenden Landwirt zusätzlich und schwächt die Erwerbsmöglichkeiten gegenüber finanzstarken außerlandwirtschaftlichen Investoren."

Circa 80 % der Immobilien in Deutschland sind laut dem Politiker Agrar- oder Forstimmobilien. Der landwirtschaftliche Bodenmarkt sei insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern seit mehreren Jahren massiv von der Ausweitung der Share-Deal-Gestaltungen betroffen. "Die Novellierung des Grunderwerbsteuergesetzes muss nun genutzt werden, um dem Wandel in der Eigentümerstruktur auf unseren Äckern entgegenzusteuern. Bauernland gehört in Bauernhand und nicht in die Hände landwirtschaftlicher Großinvestoren", so Thies abschließend.

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