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Güllebehälter sind keine Chemieanlagen

„Güllebehälter sind keine Chemieanlagen“, heißt es in einer aktuellen Erklärung des DBV. Hintergrund ist eine vom Bundesumweltministerium geplante bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS), die verschärfte bauliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) enthält.

Lesezeit: 2 Minuten

„Güllebehälter sind keine Chemieanlagen“, heißt es in einer aktuellen Erklärung des DBV. Hintergrund ist eine vom Bundesumweltministerium geplante bundeseinheitliche Verordnung für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS), die verschärfte bauliche Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersäften (JGS) enthält. Das DBV-Präsidium kommt zu dem Schluss, dass die Vorschläge jede Verhältnismäßigkeit vermissen lassen und weit über geltendes Recht in den Bundesländern hinaus gehen. Schon heute müssten Betriebe, die neue Güllebehälter bauen, sehr hohe Anforderungen erfüllen. Die neuen Vorschläge belasteten die Betriebe jedoch über Gebühr ohne erkennbaren Mehrwert für die Umwelt.

 

Dazu gehört aus Sicht des Verbandes vor allem die Verpflichtung, jeden Behälter mit einer Leckageerkennung auszurüsten und die doppelwandige Ausgestaltung von unterirdischen Güllebehältern. Besonders problematisch sei auch der fehlende Bestandsschutz. Die im Entwurf vorgesehene Nachrüstungspflicht von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sei praktisch und wirtschaftlich gar nicht möglich und müsste unweigerlich zur Stilllegung von Anlagen führen, so das Fazit. Der DBV kritisiert deutlich, dass das BMU durch den Verordnungsvorschlag den gesetzgeberischen Willen des Bundestages aushebelt. Dieser hatte nämlich noch in der erst 2010 in Kraft getretenen Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes die Privilegierung von JGS-Anlage ausdrücklich bestätigt.

 

Und abgesehen davon: Nicht einmal 3 % der äußerst seltenen Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen seien auf eine landwirtschaftliche Herkunft zurückzuführen, heißt es in der Erklärung. (ad)

 

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