Bei der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) setzt der DBV auf den Fortbestand der Förderstruktur mit Einspeisevorrang und gesicherten Vergütungen. Das wurde letzte Woche bei der Agrarfinanztagung in Berlin deutlich.
Reformbedarf sieht DBV-Experte Udo Hemmerling vor allem beim Güllebonus, den er künftig vom Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) entkoppelt wissen möchte. In seiner derzeitigen Form sei der Güllebonus ein verdeckter zweiter Nawaro-Bonus, monierte Hemmerling am Beispiel einer Anlage mit einer elektrischen Leistung von 150 kW, für den er den Substratbedarf auf 3 000 t Nawaros und 1 600 t Gülle bezifferte. Auf dieser Grundlage veranschlagt er den Flächenbedarf auf 60 ha, die Vergütung je Cent Nawaro-Bonus auf 12 500 Euro und den Güllebonus auf 50 000 Euro.
Gleichzeitig bekannte sich Hemmerling zum Fortbestand des eigentlichen Nawaro-Bonus. Dieser beträgt derzeit 7 Cent/kWh und war bei der letzten EEG-Novelle wegen der hohen Getreidepreise um 1 Cent angehoben worden. Aufgrund des starken Zubaus an Biogasanlagen in Veredlungsregionen plädiert die niedersächsische Landesregierung für eine große Reform beim EEG mit der Abschaffung aller Boni und größengestaffelten Einheitsvergütungen. Diesem Ansatz fehlt es aber bislang in anderen Regionen und auch bei Agrarpolitikern der Koalition an Zuspruch. Ohnehin haben die Länder - also der Bundesrat - beim EEG kein Vetorecht.
Unzufrieden zeigte sich der DBV-Fachmann mit dem 2009 ins EEG eingeführten Landschaftspflegebonus, den er für "so nicht praktikabel" hält. Zudem will Hemmerling das "Vergütungssplitting" bei Biogasanlagen eingedämmt sehen.
Für eine bessere Wärmenutzung befürwortet er Investitionszuschüsse nach dem Vorbild des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien. Nach Schätzungen des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) erhalten derzeit 62 % der Biogasanlagen den Bonus zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), was aber noch nichts über die Intensität und die Art der Nutzung für die Wärme aussagt. (AgE)