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Güllelager sind keine Chemiewerke

DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hat vor unverhältnismäßigen Verschärfungen im Umweltrecht gewarnt.

Lesezeit: 2 Minuten

DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hat vor unverhältnismäßigen Verschärfungen im Umweltrecht gewarnt. In einem Schreiben an Bundesagrarministerin Ilse Aigner und Wirtschaftsminister Michael Glos forderte er "dringenden Nachbesserungsbedarf, damit das Umweltgesetzbuch auch für die bayerische Land- und Forstwirtschaft den versprochenen Mehrwert bringt", teilte jetzt der Bayerische Bauernverband mit. Die Bundesregierung habe sich selbst das Ziel gesteckt, das Umweltrecht zusammenzufassen, ohne Standards zu verschärfen, mahnte Sonnleitner. Er habe jedoch den Verdacht, dass die Politiker in den Verhandlungen offensichtlich gerade Kompromisse machen, die der Landwirtschaft ohne Not sehr teuer zu stehen kommen würden. Beispiel Umweltgesetzbuch: Hier sollte es doch eigentlich laut Zusage gar keine Verschärfungen geben, so Sonnleitner in dem Brief. Besonders augenscheinlich würde dies auch bei den verschärften Anforderungen an Jauche- und Güllelager, erklärte er weiter. Güllebehälter zukünftig so zu behandeln wie Mineralöllager oder Raffinerien, sei fachlich nicht geboten und unverhältnismäßig. Allein in Bayern wären mehr als 57 000 Betriebe, die über Güllebehälter verfügen, betroffen. Auf sie kämen durch das Umweltgesetzbuch hohe Kosten für Nachrüstungen, zum Beispiel auf Doppelwandigkeit, zu. Die positiven Ergebnisse aus den regelmäßigen CC-Prüfungen machten doch deutlich, dass die heute schon hohen baulichen Standards eingehalten würden und eine sichere Güllelagerung gewährleistet sei.

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