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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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GVO-Anbauverbot in Frankreich rechtens

In Frankreich ist der Maiserzeugerverband (AGPM) mit seiner Klage gegen das von der Regierung verordnete Anbauverbot der Bt-Maislinie MON810 zur Ernte 2008 gescheitert.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Staatsrat wies vergangenen Mittwoch das Gesuch der Produzenten zurück, mit einer einstweiligen Verfügung die Frühjahrsaussaat zu retten. Der zuständige Richter stellte klar, die Regierung habe sich beim Anbaumoratorium ganz bewusst auf das Vorsorgeprinzip berufen. Niemand könne einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union daran hindern, bei einem ernsthaften Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Dies sei im Übrigen durch die in der EU-Freisetzungsrichtlinie verankerte Schutzklausel festgelegt, auf die sich die Regierung bei der Verlängerung des Anbaumoratoriums berufen habe. Der AGPM hatte seinen Antrag mit Unterstützung des Unternehmens Monsanto vorwiegend mit wirtschaftlichen Verlusten und möglichen Vergeltungsmaßnahmen der USA gegen die Europäische Union begründet. Ohne das jetzt bestätigte Genmaisverbot wollten die Maiserzeuger zur diesjährigen Ernte 100 000 ha mit Bt-Mais bestellen gegenüber 22 000 ha im Jahr 2007.

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