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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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GVO-Verunreinigung 2010: "Wenn klagen, dann nur zivilrechtlich"

Bei der Aussaat des mit GVO verunreinigten Mais im Frühjahr 2010 handelt es sich laut der Bundesregierung nicht um eine Frage des Schadenersatzes der Landwirte nach dem Gentechnikhaftungsrecht, da gentechnisch verändertes Saatgut in Umlauf gebracht wurde, dass nicht zugelassen war.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Aussaat des mit GVO verunreinigten Mais im Frühjahr 2010 handelt es sich laut der Bundesregierung nicht um eine Frage des Schadenersatzes der Landwirte nach dem Gentechnikhaftungsrecht, da gentechnisch verändertes Saatgut in Umlauf gebracht wurde, dass nicht zugelassen war. In diesem Fall würden die Bestimmungen des zivilrechtlichen Schadenersatzes greifen. Das Gentechnikhaftungsrecht regele nur den Umgang mit zugelassenen gentechnisch veränderten Sorten, so die Regierung am Freitag.


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Die SPD hatte zuvor eine Klarstellung verlangt, ob die Koalition mit der Haftungsregelung im Gentechnikgesetz für einen schnellen und unbürokratischen Schadensausgleich zwischen Verursacher und Geschädigten sorgen wolle. Den geschädigten Landwirten sollten langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart werden. Die Bundesregierung beurteilt jedoch die bestehenden zivilrechtlichen Vorschriften für ausreichend. Außerdem würden keine verlässlichen Informationen über mögliche Existenzbedrohung für einzelne Landwirte vorliegen.


Im Frühjahr 2010 war mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigtes Maissaatgut auf 2 000 ha Acker in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz ausgebracht worden. 228 Landwirte mussten ihre Felder umpflügen und waren von Ernteausfall betroffen. Das verantwortliche Unternehmen Pioneer hatte den geschädigten Bauern einen Vergleich angeboten.


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