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GVO-Zulassung und Nulltoleranz spalten EU-Länder

Und schon wieder ein Patt bei der Zulassung neuer gentechnisch veränderter Sorten (GVO): Dieses Mal waren sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht einig, ob sie das Monsanto-Produkt MON89034xMON88017 und den Syngenta-Mais Bt11xGA21 neu zulassen sowie die Zulassung des Bt11-Mais von Syngenta verlängern sollen.

Lesezeit: 2 Minuten

Und schon wieder ein Patt bei der Zulassung neuer gentechnisch veränderter Sorten (GVO): Dieses Mal waren sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht einig, ob sie das Monsanto-Produkt MON89034xMON88017 und den Syngenta-Mais Bt11xGA21 neu zulassen sowie die Zulassung des Bt11-Mais von Syngenta verlängern sollen. Für alle drei Erzeugnisse betreffen die Zulassungsanträge den Import und die Verarbeitung als Nahrungs- und Futtermittel, nicht den Anbau.


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MON89034xMON88017 ist gegen den Maiszünsler und den Maiswurzelbohrer resistent und toleriert das Breitbandherbizid Glyphosat. Das Syngenta-Produkt Bt11 widersteht dem Maiszünsler und ist gegenüber Glufosinat tolerant. Die neue Kreuzung Bt11xGA21 integriert zusätzlich die Glyphosattoleranz.


Da im Ausschuss keine Entscheidung erreicht wurde, sollen jetzt die EU-Agrarminister im Rat entscheiden. Gibt es auch dort keinen Beschluss, entscheidet die EU-Kommission selbst. Dieses Verfahren steht allerdings vor einem grundlegenden Umbruch.


Entscheidung zur GVO-Nulltoleranz verzögert sich


Unterdessen lässt eine Aufhebung der Nulltoleranz gegenüber GVO, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind, weiter auf sich warten. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit tagt in Brüssel erst am 17. Mai wieder. Vor diesem Termin scheint keine Entscheidung in Brüssel anzustehen. Zudem ist man in der Kommission offenbar mit anderen Gentechnikthemen wie der angepeilten Übertragung von mehr Spielraum bei Anbauentscheidungen an die Mitgliedstaaten gut beschäftigt.


Die FDP forderte die Bundesregierung auf, die Zeit bis zum 17. Mai zu nutzen, um sich auf EU-Ebene für eine praktikable Anwendung der Nulltoleranz auch bei Lebensmitteln einzusetzen. Es reiche nicht aus, die Nulltoleranz lediglich für Futtermittel aufzuheben und durch ein technisches Verfahren zu ersetzen. Auch für Lebensmittel müsse die Nulltoleranz fallen. Kritiker dieser Nulltoleranz wollen diese durch einen Schwellenwert von 0,5 % an erlaubten Verunreinigungen nicht zugelassener GVO ersetzen.

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