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Haftpflichtversicherung für Futtermittelunternehmen vorgeschlagen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, eine Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen einzuführen. Mit der angestrebten Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sollen Futtermittelunternehmen, die in bestimmten Mengen Mischfuttermittel für Nutztiere herstellen, dazu verpflichtet werden, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, eine Pflichtversicherung für Futtermittelunternehmen einzuführen. Mit der angestrebten Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) sollen Futtermittelunternehmen, die in bestimmten Mengen Mischfuttermittel für Nutztiere herstellen, dazu verpflichtet werden, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen. Dadurch wird ein wichtiger Punkt des Aktionsplanes, der nach der Dioxinkrise Anfang 2011 erstellt wurde, umgesetzt.


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Lob gab es daher vom Bauernverband, auch wenn er noch weiteren Handlungsbedarf sieht. So müsse die Pflichtversicherung mit einer eindeutigen Regelung zu einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung der gewerblichen Futtermittelunternehmen verbunden werden, heißt es. Auf diese Weise bestünde auch eine Haftung für Schäden, die Landwirte in Folge von Verdachtsfällen erleiden.


Eine Vielzahl von Landwirten hatte bei dem letzten Dioxinfall Schäden dadurch zu beklagen, dass Gefahrenverdachtsfälle durch die Behörden festgestellt wurden, die sich im Nachhinein nicht bestätigt hatten. Viele Landwirte mussten jedoch die Vermarktung ihrer Produkte bis zur Klärung des Verdachtes über einen längeren Zeitraum einstellen. (ad)

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