Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Haltungsbedingungen für Mastputen, zu denen sich die Branche verpflichtet hat, überwiegend eingehalten werden und sie sich deshalb insgesamt verbessert haben. Das geht aus einer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann, hervor.
Die Basis dafür bildeten die „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen“, die allerdings eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft darstellten und keine Rechtsnorm. Eine etwaige Überarbeitung oder Ergänzung liege insofern zunächst in der Verantwortung der Wirtschaft und nicht der Politik.
Im März 2013 wurde laut Bundesregierung zusätzlich ein Gesundheitskontrollprogramm in die Vereinbarung der bundeseinheitlichen Eckwerte integriert. Auch hier könnten sich die Putenhalter zusätzlich freiwillig verpflichten, daran teilzunehmen. Ziel sei es, dass der einzelne Putenmastbetrieb anhand der Erhebung einheitlicher Tiergesundheitsindikatoren sowohl eine Selbsteinschätzung im Vergleich zum vorausgegangenen Mastdurchgang als auch im Vergleich zum Schlachthofdurchschnitt und zu anderen Betrieben durchführen könne.
Dies münde in einen betriebsindividuellen Gesundheitsplan, der mit dem betreuenden Amtstierarzt erarbeitet und kontinuierlich fortgeschrieben werde. Nach Abschluss der einjährigen Pilotphase im Dezember 2014 sei das Gesundheitsprogramm anhand der gewonnenen Erkenntnisse nochmals hinsichtlich der Indikatoren und der Durchführung ihrer Erhebung angepasst worden. Eine erste Bewertung der Etablierung des Gesundheitskontrollprogramms sollte im Juli 2015 durch die Pilotarbeitsgruppe erfolgen.
Kürzen von Schnäbeln bei Mastputen (2.8.2015)