Neuerdings werben Lebensmittelhändler verstärkt mit niedrigeren Rückstandshöchstgehalten bei Obst und Gemüse als die gesetzlich festgelegten Vorgaben. Das will der DBV nun nicht mehr hinnehmen, da das Vertrauen in die Verlässlichkeit der staatlichen Gesetzgebung in Höchstgehalten damit unterlaufen werde und der Verbraucher verunsichert werde. Gleichzeitig erhalte er völlig zu Unrecht ein diffuses Bild über sichere Lebensmittel und die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Erzeugung.

Noch nie seien Lebensmittel so rückstandsfrei gewesen wie heute, erklärte der Verband weiter. Der DBV fordert den Lebensmitteleinzelhandel auf, die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte und die zugelassenen Pflanzenschutzmittel wieder uneingeschränkt als Maßstab für die Verkehrsfähigkeit und Listung der Erzeugnisse anzuerkennen. Seit dem 1. September 2008 gelten in der EU einheitliche europäische Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel. Die Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Richtlinie für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedürften nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament nur noch der formalen Verabschiedung durch den Europäischen Agrarrat. Damit sei in der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine sehr weitgehende Harmonisierung in Europa erreicht. Diese Harmonisierung dürfe durch eigene Grenzwerte der Unternehmen des Handels jetzt nicht in Frage gestellt werden.
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