Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Saatkrähen bei Problemen im Siedlungsbereich hat das niedersächsische Umweltministerium jetzt auf seiner Homepage veröffentlicht. Das Ressort richtet sich damit an die unteren Naturschutzbehörden.
Konflikte mit Tieren der geschützten Vogelart könnten sich vor allem zur Brutzeit ergeben, wenn sich Anwohner durch die Rufaktivität und den Kot belästigt fühlten. Im ländlichen Raum könne es außerdem zu landwirtschaftlichen Verlusten an Ackerkulturen, wie beispielsweise Mais, kommen, erläuterte das Umweltministerium.
Ihm zufolge sind nicht nur die Vögel, sondern auch ihre Entwicklungsformen wie Eier und Küken sowie ihre Fortpflanzungsstätten geschützt. Eine Störung der Saatkrähen dürfe deshalb nicht zur Verschlechterung deren Erhaltungszustandes führen. Einzelfallbezogene Ausnahmen seien jedoch möglich, wenn keine zumutbaren Alternativen zur Verfügung stünden. Als mögliche Gründe nannte das Umweltressort das Gesundheitsinteresse oder die Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden.
Der Brutbestand der Saatkrähe in Niedersachsen wird mittlerweile wieder auf 18 000 bis 20 000 Paaren geschätzt, nachdem die Art im Jahr 1973 mit damals nur noch rund 1 700 verbliebenen Paaren auf der Roten Liste gestanden hatte.