Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks kommen auch 2017 nicht auf einen Nenner. Nach den Unstimmigkeiten bei Landwirtschaftsthemen haben sie nun auch beim Thema Wolf unterschiedliche Ansichten.
Schmidt ist für eine „begrenzte Abschussfreigabe“, Hendricks dagegen. In den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“ sagte sie, die Entnahme einzelner Wölfe, die zum Beispiel immer wieder geschützte Nutztiere erbeuten oder sich dem Menschen gegenüber auffällig verhalten, sei ja bereits erlaubt. Die geltende Rechtslage zum jetzigen Status des Wolfs reiche dafür völlig aus. „Eine wie auch immer beschränkte Abschussfreigabe ist gar nicht erforderlich“, so Hendricks.
Schmidt hatte die beschränkte Abschussfreigabe für Wölfe mit dem Verweis darauf gefordert, dass der Wolf in Deutschland keine natürlichen Feinde habe. „In einem dicht besiedelten Land wie bei uns müssen der Ausbreitung Grenzen gesetzt werden“, hatte Schmidt der „Passauer Neuen Presse“ gegenüber gesagt: „Mir scheint, wir sind an einen Punkt angekommen, an dem gehandelt werden muss.“
In anderen Ländern gebe es bereits eine Obergrenze für die Zahl der Wölfe und eine beschränkte Abschussfreigabe. „So etwas brauchen wir auch in Deutschland“, so Schmidt. Der Wolf sei kein jagdbares Wild, aber eine Regulierung des Bestandes müsse möglich sein. „Es geht nicht darum, den Wolf wieder aus Deutschland zu vertreiben. Wir müssen ihn einhegen“, forderte der CSU-Politiker. Beim Schutz der Landwirtschaft und der Viehhaltung vor „Problemwölfen“ müssten Bund und Länder gemeinsam vorgehen.