Wenn Schafhalter zum Schutz ihrer Herde vor dem Wolf Hütehunde einsetzen, geraten sie damit aktuell noch in Konflikt mit der Tierschutz-Hundeverordnung. Danach muss einem Hund, der im Freien gehalten wird, eine Schutzhütte zur Verfügung stehen und außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden. Zudem darf in erreichbarer Hundehöhe kein stromführender Zaun verlaufen.
Nur der Einsatz von Herdenschutzhunden erfolgt nun einmal innerhalb einer Schafherde, die sich permanent im Freien aufhält und mit einem stromführenden Zaun als Schutz vor Ausbrüchen einerseits und Wolfsübergriffen andererseits umgeben ist. Beide Regelungen der Tierschutz-Hundeverordnung sprechen demzufolge gegen den Einsatz von Herdenschutzhunden.
Auf Anfrage der Linken erklärte jetzt Agrar-Staatssekretär Jans-Joachim Fuchtel, dass die Bundesregierung die Tierschutz-Hundeverordnung noch in diesem Jahr ändern wolle. Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann ist diese knappe Antwort nicht aussagekräftig genug. Sie fordert von der Regierung „deutlich mehr Engagement“ zur aus ihrer Sicht überfälligen Änderung der Regelungen.
„Die Linke wird ihren jahrelangen Einsatz für die Herdenschutzhunde fortsetzen, damit nicht länger auf Zeit gespielt wird und tatsächlich der lange in Aussicht gestellte Verordnungsentwurf noch in diesem Jahr vorgelegt wird“, so Tackmann am Montag.
Die Schäfer bräuchten Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit ihren Herdenschutzhunden. „Es kann nicht sein, dass es von der tierärztlichen Milde abhängt, ob ein Herdenschutzhund dauerhaft bei der Schafherde gehalten werden darf und damit seiner eigentlichen Bestimmung nachgeht, oder nicht. Schafhalter sind ohnehin schon die Verlierer der aktuellen Agrarpolitik. Es ist überfällig, ihnen endlich auf die Beine zu helfen, anstatt ihnen immer weitere Steine in den Weg zu legen“, so die Politikerin.