Die Landwirte in Bayern brauchen endlich Rechtssicherheit darüber, ob sie ihre Traktoren in Maschinenhallen abstellen dürfen oder nicht. „Allein die Tatsache, dass darüber zwischen Versicherungen und Staatsregierung eine unterschiedliche Rechtsauffassung besteht, sollte Grund genug sein, die widersprüchliche Garagenverordnung zu ändern“, meint Dr. Leopold Herz, der im Landwirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags sitzt.
Im Namen der Freien Wähler fordert er die Staatsregierung auf, die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) und die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) dahingehend zu ändern, dass das Betreiben und Abstellen von Arbeits- und Zugmaschinen in landwirtschaftlichen Gebäuden wie etwa Maschinenhallen eindeutig erlaubt ist.
„Die Staatsregierung muss sich endlich für praxistaugliche Lösungen einsetzen, die sowohl im Sinne der Landwirte sind als auch dem Brandschutz dienen“, sagt Herz und ergänzt: „Es kann nicht sein, dass Landwirten im Brandfall bei der Versicherungssumme plötzlich Kürzungen bis zu 30 % drohen, nur weil die betreffenden Verordnungen nicht eindeutig sind.“ Arbeitsmaschinen und Arbeitsabläufe haben in der Landwirtschaft in den vergangenen Jahren einen tiefgreifenden Wandel erlebt, daran müssen die Verordnungen endlich angepasst werden, begründet Herz. (ad)