Hessen will im Bundesrat aus ethischen und wirtschaftspolitischen Gründen für eine Verschärfung der europäischen Biopatentrichtlinie stimmen. Ziel ist das Verbot einer Patentierung von neu gezüchteten Tieren und Pflanzen. In einem Entschließungsantrag fordert das Bundesland die Regierung auf, sich im Europäischen Rat und bei der Kommission dafür einzusetzen, dass Patentierung von Erfindungen, deren Gegenstand Pflanzen und Tiere sind, zukünftig ausgeschlossen wird, wenn sie auf klassischen Züchtungsverfahren wie Kreuzung und Selektion beruhen, so der DBV. Begründet wird diese Initiative damit, dass die bisherige Regelung unklar und schwammig sei. In der Praxis führe das dazu, dass zunehmend Patente für Lebewesen zugelassen würden. Dies schränke jedoch die landwirtschaftliche Weiter- und Neuzucht immer weiter ein und verteuere deren Nutzung. Neben wirtschaftspolitischen sprächen auch ethische Gründe für eine Änderung der Richtlinie. Tiere und Pflanzen seien keine Erfindung und deshalb nicht patentierbar. Erst im letzten Jahr hat das Europäische Patentamt das sogenannte "Schweinepatent" erteilt, wodurch ganz banale Schritte der Selektion und Verpaarung patentrechtlich geschützt werden. Deswegen wolle der DBV hiergegen einen Einspruch einlegen.
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