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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Hilfe für versehentliche Aussaat von GVO-verunreinigtem Saatgut

Landwirte, die unwissentlich Saatgut mit gentechnischen Verunreinigungen einsetzen, sollen vor möglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen geschützt werden. Der Agrarausschuss des Bundesrates stimmte dazu jetzt einem von Bayern eingebrachten Entschließungsantrag zu.

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirte, die unwissentlich Saatgut mit gentechnischen Verunreinigungen einsetzen, sollen vor möglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen geschützt werden. Der Agrarausschuss des Bundesrates stimmte dazu jetzt einem von Bayern eingebrachten Entschließungsantrag zu.


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Darin wird die Bundesregierung zu einer Präzisierung des geltenden Rechts aufgefordert. Wer konventionelles Saatgut einführe oder erstmals in Verkehr bringe, müsse die Gewähr dafür übernehmen, dass dieses ohne Verstoß gegen das Gentechnikgesetz angebaut werden könne, heißt es in dem Antrag.


Zudem sprach sich der Ausschuss mit deutlicher Mehrheit für eine Regelung zur sogenannten Nulltoleranz aus. Die Bundesregierung solle baldmöglichst "eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut" definieren. Hierfür seien Probenahme und Nachweisverfahren anhand von wissenschaftlichen und statistischen Protokollen mit hoher Zuverlässigkeit sowie Maßgaben für die Ergebnisinterpretation festzulegen. (AgE)

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