Bis 22. Juli diesen Jahres konnte zu den für das Donau- und Rheingebiet aufgestellten Entwürfen der Hochwasserrisikomanagementpläne öffentlich Stellung bezogen werden. Aufgrund der Komplexität sowie des Umfangs der Anhörungsdokumente hat der Bayerische Bauernverband seine Stellungnahme mit dem Einverständnis der ehrenamtlichen Wasserexperten auf hauptamtlicher Landesebene erarbeitet, Anliegen und Anregungen aus den Bezirken konnten dabei eingebracht werden.
Der Verband betont, dass auch Land- und Forstwirtschaft von Hochwasser oder Überschwemmungen negativ betroffen sein könnten und deshalb unbedingt schützenswert seien. Darauf hat der BBV in der Stellungnahme deutlich hingewiesen und die Bedeutung der Agrarbranche, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, herausgestellt. Freiwillige Maßnahmen im Gewässer- und Erosionsschutz würden heute bereits in großem Umfang umgesetzt und seien klar zu unterstützen.
Dass es der Freistaat beim vorbeugenden Hochwasserschutz ernst meint, zeigt der Kabinettsbeschluss vom Dienstag. Da wurde beschlossen, das Bayerische Flutpolderprogramm als Anpassung an die Folgen des Klimawandels an der Donau mit neun Standorten auszubauen. Mehr dazu hier...
Flächen schonen und Besitzer mit einbinden
Weitere Anliegen in der Stellungnahme der Bauern waren, landwirtschaftliche Produktionsflächen bei geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen zu schonen und zu erhalten, Grundstückseigentümer von Beginn an in die Planungen miteinzubeziehen und bäuerliche Anliegen zu berücksichtigen. Hochwasserschutz sollte immer flächenschonend umgesetzt werden und darf laut BBV-Stellungnahme keine zusätzlichen Flächen in Anspruch nehmen.
In diesem Zusammenhang hat der Bauernverband auch auf den nach wie vor ungebremst hohen Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche in Bayern von täglich 10,8 ha hingewiesen – Fläche, die nicht mehr für einen natürlichen Wasserrückhalt zur Verfügung steht. Für selbstverständlich halten es die Autoren auch, die Vorhersage-, Warn- und Informationssysteme auszubauen, damit frühzeitig gewarnt werden kann und Menschen und Tiere gegebenenfalls evakuiert werden können.
Inwiefern die Anliegen des Berufsstandes berücksichtigt werden, wird sich zeigen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden aktuell beim Landesamt für Umwelt (LfU) gesichtet, die HWRM-Pläne überarbeitet und anschließend (bis 22. Dezember 2021) in ihren endgültigen Fassungen veröffentlicht.