Rund 50 Landwirte informierten sich kürzlich bei einem Infoabend in Münster darüber, wie man die umstrittene Hofabgabeklausel im Altershilfegesetz abschaffen kann. Fachanwalt Bernd Meisterernst empfahl den Betroffenen, die Rente zu beantragen, gegen den Ablehnungsbescheid der Alterskasse Widerspruch einzulegen und danach Klage vor dem Sozialgericht einzureichen, berichtet das Wochenblatt Westfalen-Lippe. Bei dem Treffen hätten zumeist ältere Landwirte teil sehr emotional vorgetragen, warum sie mit 65 Jahren ihren Hof nicht abgeben wollen und dass sie mit der Interessenvertretung des Verbandes unzufrieden seien. Ein Ortslandwirt aus dem Sauerland erklärte, bei einer Abstimmung in seinem Ort wären 34 Berufskollegen für die Abschaffung gewesen, nur einer wäre für die Beibehaltung. Die Bauern halten den Zwang zur Hofabgabe nicht mehr für zeitgemäß. Etwa 65 % aller Flächen seien heute verpachtet. Auf immer mehr Höfen fehle ein Nachfolger, die Landwirte wollten keine Scheinverträge mit ihren auswärts wohnenden oder minderjährigen Kindern abschließen. "Wir fordern doch nur das, was andere Versicherte in der Rentenversicherung auch bekommen, so ein weiterer Landwirt. Anwältin Mechthild Düsing empfahl den Anwesenden, jeweils im Einzelfall den Rechtsweg (Widerspruch, Klage) zu beschreiten. Denn nur so werde die Rente nachgezahlt, falls etwa das Bundesverfassungsgericht die Abgabeklausel für unrechtmäßig erklärt. Die Klage vor dem Sozialgericht kostet einschließlich Anwalt etwa 700 Euro plus MwSt. Der Weg durch alle Instanzen dürfte indes dauern. Bis das Bundesverfassungsgericht entscheidet, könnten bis zu drei Jahre vergehen, warnte Meisterernst. "Die ersten zwei bis drei Instanzen wird wahrscheinlich die Rechtschutzversicherung bezahlen." Die anwesenden Landwirte erklärten sich bereit, gemeinsam in einen Topf einzuzahlen, falls man für ein Musterverfahren vor dem Verfassungsgericht einen Gutachter benötigt.
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