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Holzabsatzfondsgesetz ist verfassungswidrig

Bereits im Februar kassierte das Bundesverfassungsgericht das Absatzfondgesetz für die Landwirtschaft. Heute haben die Karlsruher Richter auch das Holzabsatzfondsgesetz als verfassungswidrig gekippt.

Lesezeit: 2 Minuten

Bereits im Februar kassierte das Bundesverfassungsgericht das Absatzfondgesetz für die Landwirtschaft. Heute haben die Karlsruher Richter auch das Holzabsatzfondsgesetz als verfassungswidrig gekippt. Das Urteil bedeute aber nicht, dass es zukünftig keine zentrale Holzabsatzförderung mehr geben dürfe, so Michael Prinz zu Salm-Salm, Präsident der Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldbesitzerverbände. Lediglich die vom Gesetzgeber gewählte Finanzierungsgrundlage einer Sondergabe sei verfassungswidrig.


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Nun arbeiten die Verbände der Wirtschaft an Alternativen zum bisherigen Holzabsatzfonds. Ihre Vertreter wollen eine neue schlagkräftige Einrichtung der Forst- und Holzwirtschaft auf neuer Finanzierungsgrundlage schaffen. Der Beteiligten am bisherigen Holzabsatzfonds sehen für die Branche darin eine Chance, die bisherigen Strukturen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forst- und Holzwirtschaft grundsätzlich zu überdenken und flexibler zu gestalten. Die Spitzenverbände der Forst- und Holzwirtschaft und das Bundesagrarministerium werden sich bereits in Kürze zusammenfinden, um über die Konsequenzen und erste konkrete Ansätze eines Plan B zur Neugestaltung einer zentralen Holzabsatzförderung zu beraten.


Politik hofft auf Nachfolgelösung


"Wir können erneut nur unser Bedauern über das heute veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts aussprechen." So reagierten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Agrar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser und der zuständige Berichterstatter, Georg Schirmbeck, auf das Urteil. Nun stehe zu befürchten, dass durch das Urteil des Verfassungsgerichts auch im Bereich der Holzvermarktung die Marktstellung und die Wettbewerbsfähigkeit der Branche geschwächt werden wird. Dies sei angesichts der derzeit weltweit angespannten Wirtschaftslage besonders hart, so die beiden Unionspolitiker. Schnellstmöglich müsse konstruktiv an einer schlanken Nachfolgeorganisation gearbeitet werden, die sich nur an den Interessen der Beitragszahler orientiert.


Für die FDP kommt die Karlsruher Entscheidung hingegen nicht unerwartet. Die Bundesregierung müsse nun die Exportförderung für das Cluster Forst und Holz stärken und insbesondere der überwiegend kleinstrukturierten Forst- und Holzwirtschaft bei der wichtigen Bewerbung des nachhaltigen Rohstoffs Holz helfen, so die Partei. Das Cluster Forst und Holz habe in Deutschland eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Angesichts des großen Engagements vieler Akteure sei zu hoffen, dass es eine privatwirtschaftliche Nachfolgeorganisation geben wird.

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