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Breitbandinternet wird kein Universaldienst

Entgegen zuvor gemachten Ankündigungen wird das Breitbandinternet doch nicht zu den Universaldiensten zählen. Das geht aus der am vergangenen Donnerstag im Bundestag beschlossenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes hervor. Die jetzige Entscheidung wird vor allem dem Betreiben der FDP zugeschrieben.

Lesezeit: 2 Minuten

Entgegen zuvor gemachten Ankündigungen wird das Breitbandinternet doch nicht zu den Universaldiensten zählen. Das geht aus der am vergangenen Donnerstag im Bundestag beschlossenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes hervor. Die jetzige Entscheidung wird vor allem dem Betreiben der FDP zugeschrieben.


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Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hatte bei der Bundestagsdebatte erklärt, die Unternehmen seien gefordert, selber für neue Netze zu sorgen und nicht der Staat. „Jedwedem planwirtschaftlichen Denken erteilen wir mit dieser Novelle eine klare Absage“, betonte Rösler. Der Gesetzesgeber will dagegen Rahmen und Anreize setzen. Unter anderem können sich mehrere Unternehmen künftig die anfallenden Kosten für die Investitionen teilen. Außerdem sollen vorhandene Infrastrukturen wie Straßen, Schienen und Energienetze beim Leitungsausbau genutzt werden.


Mit der Novelle werden vor allem die Rechte der Kunden im Telekommunikationsmarkt verbessert. Beispielsweise dürfen Warteschleifen bei Sondernummern künftig keine Kosten verursachen. Außerdem werden die Rechte der Verbraucher beim Umzug gestärkt.


Während die Koalitionsfraktion CDU/CSU und FDP für den Gesetzentwurf stimmten, äußerten sich die Oppositionsfraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ablehnend. Nach dem Beschluss des Bundestages wird der Gesetzesentwurf an den Bundesrat weitergeleitet.


Bis 2018 flächendeckende Breitbandversorgung


Die CSU-Agrarpolitikerin Marlene Mortler äußerte Bedauern, dass sich die Koalition nicht auf eine Verpflichtung beim Internetausbau einigen konnte. Gleichwohl sieht Mortler im Gesetz viele Verbesserungen für die Verbraucher.


Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Joachim Pfeiffer zeigte sich zuversichtlich, dass die neuen Regelungen dazu beitragen werden, das ehrgeizige Ziel zu realisieren, bereits 2015, spätestens aber 2018 flächendeckend Breitbandanschlüsse in Deutschland zu haben. Er begrüßte, das investitionswillige Unternehmen nun über Auskunftsrechte gegenüber der Bundesnetzagentur verfügten.


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld nochmals darauf hingewiesen, wie notwendig ein flächendeckendes modernes Internet im ländlichen Raum sei. Die Breitbandversorgung sei heutzutage die entscheidende Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg und Lebensqualität im ländlichen Raum. Auch seien die landwirtschaftlichen Betriebe mehr denn je auf leistungsfähige Internetanschlüsse angewiesen, die es vielerorts aber noch nicht gebe. Mit den neuen Anreizen hofft der DBV auf einen schnellen Ausbau. (AgE)

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