Der Bundestag hat am Donnerstag die Erprobung der umstrittenen CCS-Technik bis 2017 beschlossen. Zum Schutz des Klimas dürfen Energieunternehmen damit an bestimmten Standorten klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) in unterirdischen Speichern einlagern. Die Opposition hatte zuvor in einer energischen Debatte vor den Risiken gewarnt und auf die ablehnende Haltung in der Bevölkerung hingewiesen. Wie der Spiegel berichtet, fürchten beispielsweise Bürgerinitiativen ein unkontrolliertes Entweichen des Gases und damit verbundene Gesundheitsschäden.
Die Befürworter des Verfahrens sind dagegen auch noch nicht glücklich mit dem Beschluss. So gibt es eine Ausstiegsklausel, durch die die Bundesländer die Technik untersagen können. Die Anwendung könnte damit auf Brandenburg beschränkt bleiben, wo Vattenfall in Jänschwalde bis 2015 ein 250-Megawatt-Demonstrationskraftwerk bauen will. In Norddeutschland, wo die Technik sinnvoll wäre, könnte sie dagegen verboten bleiben.
Eigentumsrechte völlig ungenügend berücksichtigt
Der Bauernverband ärgert sich hierbei besonders darüber, dass wieder einmal die Eigentumsrechte der betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer außer Acht gelassen werden. Die langfristigen Auswirkungen der Kohlendioxid-Speicherung auf die Landwirtschaft seien weiterhin nicht absehbar, teilt der DBV mit.
Das Verfahren sei nicht so wichtig, um Enteignungen an Grund und Boden im öffentlichen Interesse zu rechtfertigen. Es handele sich vielmehr um eine Form der Abfallentsorgung und diene überwiegend einem unternehmerischen Interesse, so der DBV.
Es könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Bauern Probleme bei der Vermarktung von Produkten bekommen, die über solchen Lagerstätten angebaut wurden. Daher hätte es eine Regelung geben müssen, die für die CO2-Speicherung und für die CO2-Transportleitungen eine privatrechtliche Einigung zwischen den Energieversorgern und den Grundeigentümern sowie Landwirten vorsieht. Alle anfallenden Kosten und Schäden müssten den Grundeigentümern und Landwirten entschädigt werden.
Da nun das Enteignungsrecht für Kohlendioxid-Transportleitungen zur Anwendung kommt, stellen die bisherigen Entschädigungsgrundsätze für die Inanspruchnahme von Grundstücken für Energieleitungstrassen keinen sachgerechten Ausgleich dar. Der DBV fordert daher weiterhin auch für diese Transportleitungen neue wiederkehrende und angemessene Vergütungsregelungen, die an den Wert der Dienstbarkeiten für die Energieunternehmen anknüpfen und zeitlich befristet werden. (ad)