Der Präsident des Deutschen Bauernbundes, Kurt-Henning Klamroth, hatte vergangene Woche Gelegenheit, den Berichterstattern des Agrarausschusses seine Vorstellungen zur EU-Agrarreform zu erklären. Seine Positionen:
- Degression und Kappung der Direktzahlungen für große Betriebe längst überfällig; Einfluss von außerlandwirtschaftlichem Fremdkapital in die Betriebe würde dadurch abnehmen und den Bodenmarkt entspannen.
- Die Direktzahlungen sind grundsätzlich nur unter dem Gesichtspunkt der Gesellschafteridentitäten auszureichen.
- Neugegründete Betriebe müssen wieder voll prämienberechtigt sein.
- Bei Eigentums- und Pächterwechsel müssen die Prämienrechte wieder an die Fläche gebunden werden und mit der Fläche mitgehen.
- Der Grundbetrag muss zur Verhinderung von Wettbewerbsverwerfungen beibehalten werden und zusätzliche gesamtgesellschaftlich relevante Leistungen müssen auch zusätzlich honoriert werden.
- Gerade in den neuen Ländern würde eine Reduzierung des Grundbetrages zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen führen. Die jetzt in Rede stehende Reduzierung könnte nur durch eine Erzeugerpreissteigerung von über 30 % kostenneutral ausgeglichen werden.
- Das „Greening“ stellt für einen ordentlichen Landwirt kein Problem dar (3-gliedrige Furchtfolge und Grünlandumbruchsverbot). Ob 7 % ökologischer Flächenvorrang gerechtfertigt sind, muss im Einzelnen diskutiert werden.
- Sachliche Diskussion um den Begriffe „aktiver Landwirt“. Im Umkehrschluss sollte der Begriff der passiven Landbewirtschaftung auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Alterssicherung oder bei der Einkommenssteuererklärung herangezogen werden.
- Die vorgesehene subventionierte Beratungspflicht ist zu streichen. 80 % der Bauern haben in den neuen Ländern ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachschulstudium.
- Die Durchsetzung einer Ertragsausfallversicherung problematisch, da derjenige, der den spitzesten Bleistift hat, auch die Solidargemeinschaft am meisten belastet.
- Die Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule für alle Mitgliedstaaten gut.
- Beibehaltung der bestehenden Zuckermarktordnung bis mindestens 2020 und Beibehaltung der bisherigen Zuckerquotenregelung. (ad)