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In dieser Legislatur wohl keine Novelle des Landwirtschaftsgesetzes

Das Landwirtschaftsgesetz von 1955 wird aller Voraussicht nach auch die laufende Legislaturperiode unverändert überstehen. Das geht aus Äußerungen von Staatssekretär Peter Bleser hervor.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Landwirtschaftsgesetz von 1955 wird aller Voraussicht nach auch die laufende Legislaturperiode unverändert überstehen. Das geht aus Äußerungen von Staatssekretär Peter Bleser hervor. „Ein Teil der Fragen, die in einer Novelle des Landwirtschaftsgesetzes aufgegriffen werden müssten, ist im Rahmen der Charta für Landwirtschaft und Verbraucher eingehend diskutiert worden“, sagte Bleser dem Pressedienst Agra Europe. Hiervon habe die Bundesregierung bereits einige Maßnahmen identifiziert und die Umsetzung eingeleitet.


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Die Notwendigkeit einer Neufassung des Landwirtschaftsgesetzes ist damit für den Staatssekretär offenbar nicht mehr gegeben. Union und FDP hatten in ihrer Koalitionsvereinbarung eine Modernisierung des Landwirtschaftsgesetzes angekündigt. Darin sollte, so die Formulierung, das Ziel einer flächendeckenden, nachhaltigen Landbewirtschaftung in Deutschland festgeschrieben werden.


Zuletzt hat der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, in der vergangenen Woche dazu aufgerufen, einen umfassenden Schutz landwirtschaftlicher Flächen im Landwirtschaftsgesetz zu verankern. Daraus wird nun jedoch zumindest kurzfristig nichts. Eine Novelle des Landwirtschaftsgesetzes wird angesichts der veränderten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen seit vielen Jahren immer wieder diskutiert und in Aussicht gestellt, und zwar von unterschiedlichen politischen Zusammensetzungen, bislang ohne Ergebnis. (AgE)

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