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IVA: Keine deutschen Sonderwege im Pflanzenschutzrecht

„Bei der Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in Europa darf es keine deutschen Sonderwege geben. Sonst werden neue Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte aufgebaut, die landwirtschaftliche Produktivität gelähmt und der Binnenmarkt behindert.

Lesezeit: 3 Minuten

„Bei der Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in Europa darf es keine deutschen Sonderwege geben. Sonst werden neue Wettbewerbsnachteile für deutsche Landwirte aufgebaut, die landwirtschaftliche Produktivität gelähmt und der Binnenmarkt behindert.“ Das betonte Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar (IVA) gestern bei einer Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages, in der es um den Gesetzentwurf zur Neuordnung des deutschen Pflanzenschutzrechts ging.

 

Anlass für die Neufassung des Pflanzenschutzrechts ist ein umfassendes europäisches Gesetzgebungspaket, das in Teilen bereits in den Mitgliedstaaten der EU gilt, klärt der Industrieverband auf. Dadurch sollen Gesundheits- und Umweltschutz in Europa gestärkt werden, zugleich aber auch das Funktionieren des Binnenmarkts durch eine Harmonisierung der Regelwerke gefördert und die Produktivität der Landwirtschaft verbessert werden. Einen entsprechenden deutschen Gesetzesentwurf hatte das Bundeskabinett Ende August verabschiedet. 

 

Schon heute gilt in der EU eine Verordnung zur Mittelzulassung mit verbindlichen Fristen, die die Behörden noch vor große Herausforderungen stellen. „Die deutsche Pflanzenschutz-Industrie bekennt sich ausdrücklich zum Zulassungsstandort Deutschland. Aber um die neuen Vorgaben einhalten zu können, brauchen wir dringend ein effektives und effizientes Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel. Andernfalls besteht die Gefahr, dass wir im Wettbewerb mit den Nachbarländern ins Hintertreffen geraten“, sagte Koch-Achelpöhler.  

 

Der Hintergrund: Hersteller können sich künftig innerhalb von drei Zonen jeweils einen federführenden Mitgliedstaat aussuchen, bei dem sie die Zulassung ihrer Produkte beantragen. In der Praxis würde das bedeuten, dass ein für den deutschen Markt vorgesehenes Pflanzenschutzmittel das Zulassungsverfahren auch in Großbritannien durchlaufen kann; diese Zulassung müsste dann von den deutschen Behörden in einem vereinfachten Verfahren nur noch anerkannt werden.  


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„Deutschland war immer ein Kompetenzzentrum im Pflanzenschutz, und das soll auch so bleiben. Wenn Hersteller allerdings künftig einen Bogen um Deutschland machen, weil wir uns weiter ein langwieriges Zulassungsverfahren mit vielen nationalen Sonderregeln leisten, schadet das unserer Landwirtschaft und letztlich dem Verbraucher“, mahnte Koch-Achelpöhler.


Für den Raiffeisenverband hat Sicherheit oberste Priorität


Auch der Deutsche Raiffeisenverband sprach sich dafür aus, den grenzüberschreitenden Handel mit Pflanzenschutzmitteln sowie den Internet-Handel besser zu überachen. „Dafür sind konsequente Sanktionen bei Gesetzesverstößen erforderlich. Für die genossenschaftlichen Unternehmen hat Sicherheit oberste Priorität“, erklärte Dr. Michael Reininger, Referent für Agrar-Betriebsmittel beim DRV.

 

Die Sicherheit im Handel kann seiner Meinung nach nur durch klare Regelungen, nachvollziehbare Prozesse und spürbare Sanktionen gewährleistet werden. „Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz sind kein Kavaliersdelikt. Sie müssen streng geahndet werden, ansonsten stehen der gesamte Agrarhandel und die Landwirtschaft gemeinsam am Pranger“, so Dr. Reininger. Der Verband begrüßt es ausdrücklich, dass erstmals auch Strafvorschriften in das neue Pflanzenschutzgesetz aufgenommen werden. Ebenso sei es richtig, dass zukünftig die Herkunft von Parallelhandelsprodukten einschließlich der ursprünglichen Chargennummern rückverfolgbar sein müsse. (ad)


Weitere Stimmen lesen Sie in folgender Meldung:

Zusammenfassung der Anhörung  (27.10.2011)




 

 

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