Mit einer Studie der Uni Weimar untermauert der Bauernverband seine Forderung nach einer jährlichen Nutzungsgebühr für Flächen, auf denen Stromtrassen verlegt werden. Würde, so die Rechnung des Instituts für Infrastrukturökonomie und Management, der notwendige Schutzstreifen jährlich mit 9 % des Bodenwertes verzinst, erhöhe sich der Strompreis um 0,008 Cent je Kilowattstunde. Einen Durchschnittshaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Stromverbrauch koste dies 28,62 Cent im Jahr.
Der Berufsstand wirft der Bundesregierung vor, den geplanten Netzausbau ohne Rücksicht auf die Land- und Forstwirte sowie Grundeigentümer durchzusetzen. Jetzt haben die Präsidenten der Landesbauernverbände bei der jüngsten Präsidiumssitzung des DBV politische Entscheidungen in drei Bereichen eingefordert:
- Bei der Trassenplanung im Netzentwicklungsplan muss mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen äußerst sparsam umgegangen werden.
- Durch den naturschutzfachlichen Ausgleich darf kein zusätzlicher Flächenverbrauch entstehen.
- Die Entschädigungsgrundsätze müssen grundlegend modernisiert werden. Sie sind um eine wiederkehrende Nutzungsvergütung zu ergänzen.
50 Jahre alte Entschädigungsgrundsätze nicht mehr zeitgemäß
Bereits in der Vergangenheit hat der Bauernverband nach eigener Aussage mehrfach darauf hingewiesen, dass es eine dauerhafte Inanspruchnahme der Betriebsflächen für neue Höchstspannungsleitungen nicht zu Bedingungen der vor über 50 Jahren entwickelten Entschädigungsgrundsätze geben kann. Ohne grundsätzlich verbesserte Entschädigungsregelungen drohe eine Verzögerung des Netzausbaus durch die fehlende Akzeptanz der Betroffenen. Die unbewegliche Haltung der privatwirtschaftlich und gewinnorientiert aufgestellten Netzbetreiber wie auch der beteiligten Bundesministerien sei für den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) absolut inakzeptabel. Gerade von dieser Bundesregierung müsse eine gerechte Behandlung des für den Netzausbau zur Verfügung gestellten Grundeigentums gewährleistet werden.
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