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Jahressteuergesetz 2009: Verschärfung beim Grundsteuererlass

Der Bundestag hat heute bei den Beratungen zum Jahressteuergesetz beschlossen, den teilweisen Grundsteuererlass, der bei bisher mindestens 20 %-iger unverschuldeter Ertragsminderung beantragt werden konnte, künftig nur noch bei mehr als 50 %-iger Ertragsminderung zuzulassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundestag hat heute bei den Beratungen zum Jahressteuergesetz beschlossen, den teilweisen Grundsteuererlass, der bei bisher mindestens 20 %-iger unverschuldeter Ertragsminderung beantragt werden konnte, künftig nur noch bei mehr als 50 %-iger Ertragsminderung zuzulassen. Diese Entscheidung begründet der Gesetzgeber damit, dass er Grundsteuerausfälle durch Wohnungsleerstand wegen mangelnder Mietnachfrage befürchtet. Für den DBV ist völlig unverständlich, dass diese Verschärfung nun auch für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft greifen soll. In der Landwirtschaft würden sich Fälle des Grundsteuererlasses so gut wie ausschließlich auf schwere Naturkatastrophen konzentrieren. Für diese Betriebe werde das Gesetz in Zukunft zu ungerechten Ergebnissen führen. Enttäuscht zeigte sich der DBV zudem, dass die Forderung zur Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe in diesem Gesetz nicht aufgegriffen wurde. Die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage würde Landwirten eine größere Eigenvorsorge ermöglichen. Auch würden sie die notwendige Liquidität für Investitionen erhalten, so dass dieses Instrument gerade in Zeiten weltweiter Konjunkturschwäche und Finanzmarktkrisen sehr geeignet zur Abmilderung von Marktschwankungen sei. Der DBV erwartet nun, dass die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung angepackt wird. Das Gesetz soll weitgehend ab 2009 in Kraft treten; die Verschärfung des Grundsteuererlasses soll bereits für die Grundsteuer 2008 gelten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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