Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2019 hat die Bundesregierung die Grundlagen geschaffen, damit die schon vor Jahren eingeführte einkommensteuerliche Tarifglättung bei land- und forstwirtschaftlichen Einkünften auch tatsächlich angewendet werden kann.
Dafür wurde die Vorschrift jetzt in eine Tarifermäßigung umgestaltet, informiert der Bayerische Bauernverband (BBV). Dies kann seiner Meinung nach aber nur der erste Schritt sein. Neben diesem befristet geltenden Instrument müsse eine dauerhafte Möglichkeit zur einzelbetrieblichen Risikovorsorge geschaffen werden.
Eine weitere wichtige Neuregelung betrifft die Tierhaltungskooperationen, die bisher in § 51a Bewertungsgesetz geregelt waren. Trotz massiver Kritik wurde diese Vorschrift bei der Grundsteuerreform ohne Not gestrichen. Mit dem neuen § 13b Einkommensteuergesetz gebe es nun zumindest für die Einkommen- und die Umsatzsteuer eine Ersatzregelung. Der Bauernverband sieht nun die Politik gefordert, die verbliebenen Unsicherheiten für Tierhaltungskooperationen zu beseitigen.