Die Chancen stünden 50 zu 50, verlautete vergangene Woche in Brüssel zu den Aussichten, dass Jarc die EU-Agrarminister in den Verhandlungen über Cross Compliance für einen Kompromiss gewinnt. Zu scheitern drohen die Gespräche an den Forderungen von acht neuen Mitgliedstaaten, die Cross-Compliance-Auflagen erst ab 2013 vollständig umsetzen zu müssen. Schließlich kämen ihre Landwirte erst ab diesem Zeitpunkt in den Genuss von 100 % der EU-Direktbeihilfen. Rückendeckung erhielten diese Länder vergangene Woche im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) von Bulgarien und Rumänien. Die Europäische Kommission zeigte sich jedoch hart. Allenfalls könnten die in Teil B des Anhang III der horizontalen EU-Beihilfeverordnung enthaltenen Vorgaben um ein Jahr auf 2011 verschoben werden; ab diesem Zeitpunkt müssten die acht Staaten - die zehn im Mai 2004 der EU beigetretenen Länder ohne Slowenien und Malta - jedoch alle Cross-Compliance-Regeln erfüllen. Eine rasche Einigung ist insofern von Bedeutung, als die Abschaffung der sogenannten Zehn-Monats-Frist und andere Bestandteile der neuen Verordnung, wie beispielsweise die De-Minimis-Grenze von 100 Euro, sich ansonsten zu verzögern drohen. Die Nachfolgeregelung zur Zehn-Monats-Frist könne nur dann planmäßig am 1. April dieses Jahres in Kraft treten, wenn die Verordnung noch im Februar dieses Jahres im EU-Amtsblatt erscheine, betonte die Kommission. Daneben bestehen noch vereinzelte Bedenken zu einigen anderen Bestandteilen der neuen Verordnung.
${intro}