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Junge zersticht Silageballen: Versicherung muss 50.000 Euro zahlen

Auf einem Hof im Allgäu hat ein Urlauberkind vor drei Jahren Löcher in Mais-Silageballen gestochen. Durch das daraufhin verfaulte Futter starben 30 Kühe, etliche wurden krank. Der anschließende Streit zwischen dem Landwirt und den Eltern ist nun mit einem Vergleich beigelegt. Statt 170.000 Euro gibts nur 50.000.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf einem Hof im Allgäu hat ein Urlauberkind vor drei Jahren Löcher in Mais-Silageballen gestochen. Durch das daraufhin verfaulte Futter starben 30 Kühe, etliche wurden krank.


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Der anschließende Streit zwischen dem Landwirt und den Eltern ist nun vor dem in Augsburg ansässigen Zivilsenat des Oberlandesgerichts München mit einem Vergleich beigelegt. Die Haftpflichtversicherung muss dem Landwirt 50.000 Euro Schadenersatz zahlen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.


"Der Verlust war existenzbedrohend. Der Betrieb knabbert immer noch an dem Ereignis", sagte die Anwältin des Bauern. Der Landwirt hatte ursprünglich rund 170 000 Euro Schadenersatz verlangt. Die Summe kam laut dem Bauern durch Tierarztkosten, den Kauf neuer Milchkühe und Milchgeldverluste zustande.


In erster Instanz verloren


Das Landgericht Kempten hatte die Klage des Mannes im Januar in erster Instanz abgewiesen. Damals hieß es zur Begründung, dem Jungen seien die Folgen nicht bewusst waren, daher sei das nicht einmal Fahrlässigkeit. Auch der Vater habe seine Aufsichtspflicht nicht verletzt.

 

Das ließ der Betriebsleiter nicht gelten und bekam vom Zivilsenat in Augsburg recht. "Wir sehen eine Haftung des Kindes dem Grunde nach gegeben", sagte der vorsitzende Richter. Ein Elfjähriger sei deliktsfähig und müsse für sein Handeln die Verantwortung übernehmen. "Wer eine Verpackung beschädigt, haftet dafür, was sich in der Verpackung befindet." Den vom Kläger berechneten Schaden hielt das Gericht allerdings für zu hoch.

 

Die Beklagten sahen zwar ein Mitverschulden des Bauern, weil er den Mais an seine Tiere verfüttert hat, ohne vorher die Folien und das Futter zu untersuchen. Nach Rücksprache mit ihrer Haftpflichtversicherung erklärte die Familie sich aber zu der Zahlung bereit.

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