Um zu vermeiden, dass die Degression durch Betriebsteilungen umgangen wird, sollen die Sprünge zwischen den Kürzungssätzen aber weniger groß ausfallen, als die Brüsseler Behörde in ihrer Mittelung zum Gesundheitscheck von November letzten Jahres angeregt hatte. Brüssel schließt Kürzungssätze in der Größenordnung von 45 % inzwischen aus. Mit einem so starken Einschnitt sei die Lebensfähigkeit der Betriebe nicht mehr gewährleistet, erklärte die Kommission ohne weitere Angaben dazu. Die Kommission hatte Einschnitte von 10 %, 25 % bzw. 45 % für Förderumfänge zwischen 100 000 und 200 000 Euro, 200 000 bis 300 000 Euro und über 300 000 Euro ins Gespräch gebracht. Am Grundsatz, Kleinlandwirte von der Modulation auszunehmen, will die Kommission festhalten. Noch keine Entscheidung ist allerdings getroffen, ob die Freigrenze auch für die zusätzliche Modulation 5 000 Euro betragen soll. Der CDU-Europaabgeordnete und Berichterstatter des EU-Parlaments Dr. Lutz Goepel hatte dafür eine Freigrenze von 10 000 Euro vorgeschlagen.
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