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Kartellamt: Milchstreik unzulässig!

Das Kartellamt droht den Milchbauern wegen ihres Milchstreiks im Frühjahr mit Bußgeld. Der BDM habe mit dem Aufruf gegen das Boykottverbot verstoßen. Außerdem hätten die Bauern zu hohe Arbeitskosten zur Berechnung des Milchpreises angesetzt, meldet die Nachrichtenagentur AP heute.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Kartellamt droht den Milchbauern wegen ihres Milchstreiks im Frühjahr mit Bußgeld. Der BDM habe mit dem Aufruf gegen das Boykottverbot verstoßen. Außerdem hätten die Bauern zu hohe Arbeitskosten zur Berechnung des Milchpreises angesetzt, meldet die Nachrichtenagentur AP heute. Im vorliegenden Fall habe man zwar von einem Bußgeld abgesehen, erklärte das Kartellamt. Falls der Verband aber wieder in vergleichbarer Weise gegen das Kartellrecht verstoße, werde man unverzüglich ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Recherchen des Kartellamts hätten jetzt ergeben, dass Milchviehhalter nicht nur oberhalb des geforderten Basispreises kostendeckend wirtschaften könnten. Besonders die im Wesentlichen fiktiv angesetzten Arbeitskosten erschienen der Behörde überhöht. Überdies zeigten die Ermittlungen, dass ein bundesweiter Einheitspreis zu einer flächendeckenden Kartellierung über alle Marktstufen geführt hätte - vom Milchviehhalter über die Molkereien bis zum Handel. "Dies hätte zu einer kartellrechtlich unzulässigen Ausschaltung des Wettbewerbs und zu höheren Preisen für die Verbraucher geführt", erklärte das Kartellamt.

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