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Kein deutscher Alleingang bei den Industrieemissionen!

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt neue, überzogene Anforderungen für Stallbauten ab und fordert eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen. Das erklärte Vertreter des Verbandes am Montag in Bonn bei der mündlichen Anhörung über die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen.

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt neue, überzogene Anforderungen für Stallbauten ab und fordert eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen. Das erklärte Vertreter des Verbandes am Montag in Bonn bei der mündlichen Anhörung über die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen.


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Der Entwurf des Bundesumweltministeriums, der im wesentlichen eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und verschiedener Verordnungen vorsieht, gehe an vielen Stellen über die EU-rechtlichen Vorgaben hinaus und belaste vor allem kleine Betriebe mit zusätzlichen bürokratischen und finanziellen Auflagen, betonte der DBV.



Der Bauernverband machte deutlich, dass die Richtlinie in erster Linie auf große Industrieanlagen zugeschnitten sei. Deswegen gingen viele der dort enthaltenden Vorgaben an den Realitäten auf landwirtschaftlichen Betrieben vorbei. Schon heute habe Deutschland im Vergleich zum EU-Recht an vielen Stellen „draufgesattelt“, etwa durch die Einbeziehung von Rindern und Kälbern in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Wenn das Bundesumweltministerium nun zusätzlich auch Stallbauten, die nicht dem Anwendungsbereich unterfallen, mit strengen und aufwendigen Überwachungs- und Kontrollpflichten überziehen wolle, sei dies vor allem für kleine Betriebe wirtschaftlich nicht mehr leistbar. Es gelte vielmehr, wieder gleiche Wettbewerbsverhältnisse herzustellen und die Gelegenheit für eine vollständige 1:1 Umsetzung der Richtlinie zu nutzen, wie es auch der Koalitionsvertrag grundsätzlich als Ziel bestimmt.



Des Weiteren weist der DBV darauf hin, dass durch die Richtlinie für Industrieemissionen die so genannten „BVT-Merkblätter“, die die beste verfügbare Technik festschreiben, deutlich stärker an Bedeutung gewinnen und quasi Gesetzeskraft erhalten würden. Vor diesem Hintergrund sei es nicht akzeptabel, dass diese nicht in einem formellen Gesetzgebungsprozess, sondern vielmehr in einem sehr intransparenten Verfahren ohne Beteiligung der Betroffenen und vor allem ohne Beteiligung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers festgelegt würden.


Außerdem forderte der DBV zu berücksichtigen, dass landwirtschaftliche Ställe keine Industrieanlagen mit kontrollierten Abluftströmen seien. Dies gelte vor allem für offene Stallbauten, die „frei gelüftet“ sind und hohe Tierschutzstandards erfüllen. Der Verband forderte eine Klarstellung, dass eine Messung von Emissionen nicht erforderlich sei, zumal durch die Festsetzung von Schwellenwerten für Tierplatzzahlen bereits ein hoher Umweltstandard gewährleistet werde. (ad)

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