Die mutmaßlichen Verantwortlichen im Dioxinskandal des Jahres 2010, der Geschäftsführer Siegried S. sowie der Prokurist Klaus-Hinrich V. der Futtermittelfirma Harles & Jentzsch aus Uetersen, kommen ungeschoren davon. Das Landgericht Itzehoe stellte heute fest, dass der Sachverhalt keine Straftat darstellt. Das Hauptverfahrens wird damit nicht eröffnet (Aktenzeichen 8 KLs 1/13).
Nach Informationen des Hamburger Abendblattes sei das Gericht weiterhin der Auffassung, dass die verarbeiteten Mischfettsäuren aus gebrauchten Altspeisefetten nach damaligem Recht an Nutztiere hätten verfüttert werden dürfen, weil die Altspeisefette selbst rein pflanzlicher Herkunft gewesen seien. Sie hätten lediglich durch die vorherige Verwendung Spuren von Stoffen tierischer Herkunft enthalten können: zum Beispiel beim Frittieren von Fleisch.
Die schlichte Möglichkeit, dass tierische Spuren nicht gänzlich auszuschließen seien, würden für einen strafrechtlichen Vorwurf nicht ausreichen, so die Richter. "Denn zu Gunsten der beiden Angeschuldigten muss davon ausgegangen werden, dass die verwendeten Mischfettsäuren nicht mit tierischen Stoffen verunreinigt waren, sondern sämtlich zum Beispiel nur zum Frittieren von Pommes Frites verwendet wurden", teilte Gerichtssprecher Bernhard Henneberg mit.
Zugute kam den beiden Angeklagten auch, dass das Unternehmen das Überschreiten der Grenzwerte selbst gemeldet hatte. Daher sei den Verantwortlichen kein Tatvorsatz nachzuweisen. Die Staatsanwaltschaft sieht das nach wie vor anders und kann gegen diese Entscheidung noch Beschwerde einlegen.
2010 mussten aufgrund von Dioxinfunden in Eiern und Geflügel fast 5000 Betriebe gesperrt werden. Zehntausende Schweine und Hühner wurden gekeult.
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