Das hat der Bundestag anlässlich der Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes beschlossen. Erfreut über diese Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht zeigte sich der DBV. Der vorgesehene Weg verhindere, dass eine neue finanziell und bürokratisch belastende Versicherungspflicht auf die Land- und Forstwirtschaft zukomme.
Die Bundesregierung musste auf Grund einer europäischen Richtlinie Änderungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung umsetzen. Hierbei stand auch zur Diskussion, eine neue Pflichtversicherung für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen einzuführen, obwohl diese Fahrzeuge bereits über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind. Der DBV hatte im Gesetzgebungsverfahren stets darauf hingewiesen, dass das EU-Recht für diese Fälle Ausnahmen von der Einführung einer Pflichtversicherung zulässt. Die Einführung einer Versicherungspflicht für landwirtschaftliche Anhänger und Arbeitsmaschinen hätte eine unnötige finanzielle und bürokratische Belastung für die Land- und Forstwirtschaft dargestellt, die mit keinerlei Nutzen für die Allgemeinheit verbunden gewesen wäre. (17.10.07)